FAQ

Mitwirkungspflichten des Kunden

Mitwirkungspflichten in der Verständnisphase

  • Bereitstellung des ausgefüllten Fragebogens
  • Bereitstellung der Informationen zu Produkten/Dienstleistungen/Angebot des Unternehmens
  • Sofern erforderlich & relevant: Bereitstellung bereits bestehender Strategien, Leitlinien, Corporate Designs etc.
  • Sofern erforderlich & relevant: Bereitstellung bisher erhobener Analyse-Daten (wie Google Analytics, Google Search Console, Kundenumfragen etc.)

Mitwirkungspflichten in der Strategiephase

  • Prüfung der übersendeten Ausarbeitungen sowie Übergabe eines konsolidierten, schriftlichen Feedbacks innerhalb der vereinbarten Frist durch einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner
  • Treffen und Mitteilen von Entscheidungen im Falle von Auswahlmöglichkeiten oder konkreten, inhaltlichen Rückfragen durch die Agentur
  • Sicherstellung interner Abstimmungen aller Mitwirkenden

Mitwirkungspflichten in der Umsetzungsphase

  • Bereitstellung von für die Umsetzung/Entwicklung benötigten Inhalten wie Informationen in Schriftform, Bilder, Videos, Logos, Produktdaten, Preise, rechtliche Hinweise
  • Bereitstellung konkret durch die Agentur angeforderter Inhalte wie Kennzahlen, Unternehmensinformationen, Team-Infos
  • Bereitstellung von Zugängen zum Hostingprovider/Webserver
  • Sofern erforderlich & relevant: Bereitstellung von Zugängen zu bisherigen Tools wie CMS, Social Media Accounts, Werbeanzeigenmanager
  • Prüfung der übersendeten Entwicklungen/Ergebnisse sowie Übergabe eines konsolidierten, schriftlichen Feedbacks innerhalb der vereinbarten Frist durch einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner
  • Treffen und Mitteilen von Entscheidungen im Falle von Auswahlmöglichkeiten oder konkreten Rückfragen durch die Agentur

Mitwirkungspflichten in der Umsetzungsphase für Foto- und Filmproduktionen

  • Benennung einer verantwortlichen Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis vor Ort
  • Sicherstellung der Anwesenheit aller für den Produktionstag relevanten Mitarbeitenden, Darsteller oder Interviewpartner zum vereinbarten Zeitpunkt
  • Rechtzeitiges Briefing der Beteiligten über Ablauf, Dresscode, Inhalte/Skripte etc.
  • Einholung und Bereitstellung erforderlicher Einwilligungs- und Nutzungsrechte
  • Organisation, Freigabe und Zugänglichkeit von Dreh- und Fotolocations (wie Firmenstandorte, Büros etc.)
  • Sicherstellung, dass die Locations zum vereinbarten Zeitpunkt nutzbar, aufgeräumt und produktionstauglich sind
  • Bereitstellung von Strom, Internet und ggf. Parkmöglichkeiten
  • Sicherstellung, dass abhängig vom zuvor abgestimmten Konzept Produkte, Arbeitsmittel oder Requisiten in ausreichender Anzahl und geeignetem Zustand vorliegen
  • Einhaltung vereinbarter Zeitpläne und Produktionszeiten
  • Bereitstellung von Informationen der Agentur über besondere Sicherheits-, Hygiene- oder Compliance-Vorgaben